Red. ist eine öffentliche Wirtschaftseinheit des Ministeriums für Wirtschaft und Gewerbe, die dem Staatssekretär für digitalen Fortschritt untersteht und sich verpflichtet hat, ihre Website barrierefrei zu machen, in Übereinstimmung mit dem Königliches Dekret 1112/2018, von 7 September, zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://mikita.es:

COMPLIANCE-SITUATION

Diese Website entspricht teilweise den RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der im folgenden Punkt genannten Aspekte.

INHALT NICHT ZUGÄNGLICH

Der unten gesammelte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich::

  • Mangelnde Einhaltung der RD 1112/2018

Es könnte einige Kontrastaspekte geben, die nicht den Mindestanforderungen genügen, 3:1, in Bezug auf die angrenzenden Farben des Hintergrunds des betreffenden Abschnitts der Website. [9.1.4.11 Nicht-textueller Kontrast]

Möglicherweise sind einige nicht-textuelle Elemente nicht richtig beschriftet [2.5.3 Namensschild] j [4.1.2 Funktionsname und -wert]

Suchmaschinen suchen automatisch, ohne dass der Benutzer etwas unternehmen muss. [3.2.2 Nach Erhalt der Tickets]

Möglicherweise sind einige Texte in einer anderen Sprache nicht richtig gekennzeichnet [3.1.2 Sprache der Parteien]

Auf einigen Webseiten können bestimmte Bearbeitungscodefehler auftreten. [4.1.1 Strafverfolgung]

  • Unverhältnismäßige Belastung

Gilt nicht.

  • Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung

Es können Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten vorliegen, die vor dem veröffentlicht wurden 20 September 2018 die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Allerdings wurden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen die Vorschriften einhalten.

VORBEREITUNG DER FOLGENDEN ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde erstellt am 16 von Dezember bis 2019.

Als Methode zur Erstellung der Erklärung diente eine von der Organisation selbst durchgeführte Selbstbewertung.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Juli überprüft und aktualisiert 2022.

BEMERKUNGEN UND KONTAKTINFORMATIONEN

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen machen (Artikel 10.2.a des RD 1112/2018) Zum Beispiel:

  • Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website
  • Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
  • Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website

Durch die Kontakt Formular auf dieser Website oder über die Telefonnummer (+34) 91 212 76 20.

Sie können präsentieren:

  • Beschwerde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 Ö
  • Anfrage nach barrierefreien Informationen im Zusammenhang mit:

Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD ausgeschlossen sind 1112/2018 wie im Artikel festgelegt 3, auseinander 4

Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Im Antrag auf barrierefreie Informationen, muss angegeben werden, mit aller Klarheit, die Fakten, Gründe und Anfrage, anhand derer wir überprüfen können, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

Beschwerden und Ansprüche zu zugänglichen Informationen werden über das elektronische Büro eingereicht. (https://sede.red.gob.es/procedimientos/quejas-y-sugerencias), und werden vom Bereich Informationssysteme von Red.es empfangen und verarbeitet.

BEWERBUNGSVERFAHREN

Wenn einmal eine Anfrage nach zugänglichen Informationen oder eine Beschwerde eingereicht wurde, dies wäre abgelehnt worden, war mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, oder die Antwort entsprach nicht den im Artikel genannten Anforderungen 12.5, Der Interessent kann einen Anspruch geltend machen. Ebenso kann eine Klage erhoben werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist..

Der Anspruch kann über die generische Instanz der elektronischen Zentrale des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation eingereicht werden , sowie in den übrigen im Gesetz enthaltenen Optionen 39/ 2015, von 1 Oktober, des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen. Anträge werden von der Generalunterdirektion für Dienstleistungsinspektion des Ministeriums entgegengenommen und bearbeitet.

OPTIONALE INHALTE

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